Eidesstattliche Versicherung - Offenbarungseid

Bei vielen Schuldnern und auch in der Öffentlichkeit löst die eidesstattliche Versicherung meist Erschrecken aus. Schon 1970 wurde der alte und bekannte Begriff ‚Offenbarungseid‘ durch die ‚eidesstattliche Versicherung‘ ersetzt. Diese deutsche Sonderregelung betrifft monatlich Tausende Personen, die von den Gerichten ins Schuldnerregister eingetragen werden. Aber die eidesstattliche Versicherung kann für Schuldner auch nützlich sein. So hilft sie in der Praxis, um sich mit Gläubigern auch auf eine geringe Vergleichsquote einigen zu können. Die Praxis belegt, dass ein für den Schuldner guter Vergleich mit den Gläubigern meist nur für Schuldner möglich ist, die zuvor eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben.